Hier finden Sie eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen. Falls Ihre Frage fehlt, dann stellen Sie uns diese.
In diesem FAQ erklären wir Ihnen ausführlich, wie Sie die Mehrwertsteuer für Artikel mit Pfand korrekt eingeben. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden und Sie die richtige Konfiguration in Ihrem System vornehmen.
Generelles
Häufig wird uns die Frage gestellt, ob auf Pfandbeträge, beispielsweise für Flaschen oder Geschirr, Umsatzsteuer erhoben wird. Die Bemessung der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich auf Basis des sogenannten Entgelts (§10 UStG). Ob Pfandbeträge ebenfalls als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten, lässt sich aus den Umsatzsteuerrichtlinien zu § 10 UStG ableiten.
Dort heißt es in Abschnitt 149 Absatz 8 (Stand UStR 2008):
„(8) 1 Wird das Pfandgeld für Warenumschließungen dem Abnehmer bei jeder Lieferung berechnet, ist es Teil des Entgelts für die Lieferung. 2 Bei Rücknahme des Leerguts und Rückzahlung des Pfandbetrags liegt eine Entgeltsminderung vor. 3 Dabei wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die ausgezahlten Pfandgelder für Leergut unabhängig von dem Umfang der Vollgutlieferungen des jeweiligen Besteuerungszeitraums als Entgeltsminderungen behandelt. 4 Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Entgeltsminderungen in sachgerechter Weise (z. B. durch Aufteilung im gleichen Verhältnis wie bei den Vollgutlieferungen) den geltenden Steuersätzen zugeordnet werden. ….“
Das bedeutet, dass auch auf Pfandbeträge Umsatzsteuer erhoben wird. Bei der Rückgabe des Leerguts wird das Entgelt entsprechend reduziert. Es ist wichtig zu beachten, dass Pfand sowohl dem ermäßigten Steuersatz (derzeit 7%), wie bei Milchflaschen, als auch dem regulären Steuersatz (derzeit 19%), wie bei Cola- und Wasserflaschen, unterliegen kann.
Einwegpfand oder jegliche andere Art von Pfand darf also nicht mit 0% deklariert werden, da dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen würde.
Einstellen des Steuersatzes in Connect ERP:
Mit dieser Anleitung wird der Artikel im Connect ERP korrekt zusammen mit dem separaten „+0,25 € Einwegpfand“-Artikel auf dem Bon ausgegeben, und die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten, und danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an unser Support-Team zu wenden. Ihr Feedback ist uns wichtig, da es uns hilft, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Anleitung zu lesen.
Autor: Ingo Kuntzsch