Hier finden Sie eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen. Falls Ihre Frage fehlt, dann stellen Sie uns diese.
Seit dem 1. Januar beträgt der Mehrwertsteuersatz für den „Im Haus“-Verkauf wieder 19%. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der „Im Haus“-Personalverzehr für Ihre Mitarbeiter korrekt versteuert wird. Bislang wurde der Personalverzehr als „außer Haus“ behandelt, mit den entsprechenden Preisen und dem Standardsteuersatz des Artikels.
Als Software- und Systemhaus können wir diese Frage nicht rechtssicher beantworten. Hierzu sollten Sie sich an Ihren Steuerberater oder die für Sie zuständigen Steuerbehörden wenden.
Um Ihnen jedoch mehr Flexibilität zu bieten, haben wir zusätzliche Optionen für den Personalverzehr implementiert. Ab der Kassenversion 2.3.4 und Connect ERP Version 1.0.630 können Sie in Connect ERP spezifische Einstellungen für den Personalverzehr vornehmen. Diese Versionen wurden im Rahmen des letzten Updates bei Ihnen installiert.
Mit der neuen Kassenversion können Mitarbeiter nun zwischen „Im Haus“ und „Außer Haus“ wählen. Die Standard-Einstellung für die Mehrwertsteuer lautet:
Für die Preise gilt:
Die entsprechenden Einstellungen finden Sie in Connect ERP im Menü „Administration“ unter „Einstellungen“. In der Kategorie „CashPro“ im Bereich „Kasse Bewegungen“ stehen Ihnen die neuen Auswahlfelder „Personalverzehr MwSt.“ und „Personalverzehr Preise“ zur Verfügung.
Folgende Optionen sind jetzt möglich: